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   BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61   

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https://dejure.org/1962,270
BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61 (https://dejure.org/1962,270)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1962 - 1 AZR 25/61 (https://dejure.org/1962,270)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 25/61 (https://dejure.org/1962,270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 290
  • NJW 1962, 1413 (Ls.)
  • MDR 1962, 606
  • DB 1962, 776
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    In einem solchen Pall muß aber, wenn es sich, wie hier, bei dem Prozeßgegner um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, das Peststellungsinteresse grundsätzlich bejaht werden (BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 G G ; BAG 1, 85 = AP Kr. 1 zu § 3 TO.A; BAG 8, .333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; AP Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250) .
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    In einem solchen Pall muß aber, wenn es sich, wie hier, bei dem Prozeßgegner um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, das Peststellungsinteresse grundsätzlich bejaht werden (BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 G G ; BAG 1, 85 = AP Kr. 1 zu § 3 TO.A; BAG 8, .333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; AP Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250) .
  • BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57

    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Bezifferung der Klageansprüche -

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    27 Von dieser seinervAnsicht ist der Vierte Senat Urteil BAG 8, 279 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO abgegangen und hat die Auffassung vertreten, daß die Verjährung nur gegenüber einem Leistungsantrag eingewendet werden könne-.
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    In einem solchen Pall muß aber, wenn es sich, wie hier, bei dem Prozeßgegner um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, das Peststellungsinteresse grundsätzlich bejaht werden (BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 G G ; BAG 1, 85 = AP Kr. 1 zu § 3 TO.A; BAG 8, .333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; AP Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250) .
  • BAG, 13.10.1961 - 1 AZR 31/60

    Leistungsklage - Feststellungsinteresse - Verjährung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    Der Erste Senat hat im Urteil vom 13= Okto ber 1961 - 1 AZR 31/60 - AP Nr. 8 zu § 198 BGB die Ansicht vertreten, einer auf Peststellung der Schadenersatzpflicht gerichteten Klage fehle dann das Peststellungsinteresse, wenn bereits feststehe, daß der Beklagte in einem späteren Leistungsprozeß die Einrede der Verjährung mit Erfolg erheben werde und erheben könne; er hat sich eingehend auch mit der Präge der Verjährung befaßt, und zwar in der Erwägung, daß es mißlich und mit den Grundsätzen der Prozeßökonomie nicht zu vereinbaren sei, wenn ein Kläger, der zunächst auf Feststellung geklagt habe, während der Beklagte Verjährung eingeredet habe, in einen zweiten aussichtslosen Prozeß hineingetrieben werde.
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61
    Zwar geht es nicht an, in dieser Einlassung der Beklagten ein bindendes Geständnis zu sehen, weil es sich hier um Rechtsbegriffe handelt» Gleichwohl ist die Beklagte an sie gebunden» Die .für die Streitkräfte als Arbeitgeber auftretende und deshalb einem öffentlichen Dienstherrn gleichstehende Beklagte kennt die Bedeutung der Begriffe, die die Tätigkeitsmerkmale des TV Al dar stellen, da sie mit ihnen bei den Einstufungen dauernd zu tun hat» Sie kann also die Tragweite des "Nichtbestreitens" überschauen» Deshalb kann sie auch durch ihre Prozeßerklärungen einzelne Prägen außer Streit stellen» (Vgl» AP Nr» 63 zu § 3 T0»A; BAG 9, 269 = AP Nr» 66 zu § 3 TO oA ; AP Nr» 70 zu § 3 TO.A)» Zuzugeben ist der Revision, daß es Bedenken er wecken kann, daß ein wesentlicher Teil der Entscheidungsgründe aus wörtlichen Zitaten aus den Zeugenaussagen und der Arbeitsplatzbeschreibung des Klägers besteht» Aber es trifft nicht zu, daß sich das angefochtene Urteil in diesen Zitaten erschöpfte» Vielmehr enthält es auch eine eigene, wenn auch knappe Würdigung» Auf Grund dieser kommt es zu der Ansicht, der Kläger arbeite ;v zu einem höheren grade selbständig und in einer Stelle von besonderer Bedeutung» 13.
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Klage sich gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet und davon auszugehen ist, daß sie einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Hierfür ist das Feststellungsinteresse trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ohnehin in aller Regel zu bejahen (st. Rechtsprechung des BAG z. B. BAGE 1, 60, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 156 ZPO; Urteil des Senats vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland, ArbeitsrechtseinführungsG) .
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Eine Aufteilung nach fälligen und noch nicht fälligen Ansprüchen in einen Leistungs- und einen Feststellungsantrag ist nicht erforderlich (BAG 23. Februar 1962 - 1 AZR 25/61 - BAGE 12, 290; Schumann in Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 89 mwN; ArbGV-Ziemann § 46 Rn. 112 mwN).
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

    Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Parteien nur über die Rechtsgrundlage des Anspruchs streiten und das beklagte Land erwarten läßt, daß es einem nichtvollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290,.
  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1269/21

    Betriebliche Übung; ablösende Gesamtzusage; Beihilfeleistungen

    Es besteht keine Verpflichtung der klagenden Partei, einen in Vergangenheit und Zukunft dem Grunde nach einheitlichen Anspruch in einen Leistungs- und einen Feststellungsanspruch aufzuteilen ( BAG, Urteil v. 23.02.1962 - 1 AZR 25/61 ).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

    Es besteht keine Verpflichtung der klagenden Partei, einen in Vergangenheit und Zukunft dem Grunde nach einheitlichen Anspruch in einen Leistungs- und einen Feststellungsanspruch aufzuteilen (BAG, Urteil v. 23.02.1962 - 1 AZR 25/61).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Da das Gericht über den einheitlichen Anspruch entscheiden muß, verbietet die Prozeßökonomie nicht, die Gesamtforderung im Wege der Feststellungsklage zu verfolgen (BAGE 12, 290, 292 ff. = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO, mit zustimmender Anmerkung von Pohle).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Bei dem beklagten Land als juristischer Person des öffentlichen Rechts ist davon auszugehen, daß es die Urteile staatlicher Gerichte vollzieht, auch wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 279 = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; BAG 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 12, 290 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 416/70

    Anspruch auf Versorgungsbezüge - Verjährung - Versorgungsberechtigter -

    Der Anspruch auf Versorgungsbezüge nach § 52 RegelungsG verjährt in entsprechender Anwendung des § 197 BGB in vier Jahren (Anschluß an BAG AP Nr » .8 zu § 63 RegelungsG) " 2" Ein nach dem RegelungsG Versorgungsberechtigter ist nicht, gehalten, die Verjährung seiner Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung zu unterbrechen, wenn er die Vefsorgungsbehörde immer wieder um Er ledigung seines Antrags bittet und diese ihm auf seine wiederholten Eingaben antwortet, er möge sich gedulden und von weiteren Mahnungen absehen« Wenn die Behörde schließlich nach annähernd zwei Jahren über den Antrag entscheidet, dann steht ihrer Be rufung auf Verjährung der bei alsbaldiger Geltend machung nicht verjährten Ansprüche der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen« 3« Durch eine anspruchsfeindliche Rechtsprechung, die noch nicht einmal zu einer sog« ständigen Recht sprechung geworden ist, wird die Verjährung regel mäßig nicht gehemmt (Anschluß an BAG 12, 97 = AP Nr« 1 zu § 202 BGB)" 4-o Die Einrede der Verjährung steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) dann nicht entgegen, wenn die Feststellung laufender Ansprüche aus einem einheitlichen Rechtsgrund (Versorgungsbe züge) 'sowohl für eine nicht verjährte als auch für eine möglicherweise verjährte Zeit begehrt wird« Vorauszusetzen ist, daß die Feststellungsklage hin sichtlich der nicht verjährten Ansprüche zulässig ist (Fortsetzung von BAG 12, 290 = AP Nr» 40 zu § 256 ZPO, jetzt auch in Übereinstimmung mit dem Vierten Senat des BAG, Urteil vom 14» April 1971 - 4 AZR 168/70 - zur Veröffentlichung in der Amt lichen Sammlung und im Nachschlagewerk des BAG vor gesehen) o .

    Es kann dahingestellt bleiben, bei welcher Pallgestal tung die Einrede der Verjährung in einem PestStellungsprozeß nicht geprüft werden darf mit der Polge, daß die Feststellungsklage unzulässig wäre (vgl. dazu BAG 12, 290 [292] = AP Nr» 40 zu § 256 ZPO und die dort» Anm» v» Pohle)» Venn wie hier die Peststellungsklage der Leistungsklage sehr nahe kommt, weil nämlich die Peststellung genau umschriebener laufender Zahlungsansprüche aus einem einheitlichen Rechtsgrund (§ 52 Abs» 2 RegelungsG) begehrt wird, und diese Ansprüche sowohl für eine nichtverjährte als auch für eine möglicherweise verjährte Zeit verlangt werden, dann wird durch die nur einen Teil der Ansprüche betreffende Einrede der Verjährung das rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung im Sinne des § 256 ZPO nicht berührt» Es kann ihm nicht angesonnen werden', den mit der Verjährungseinrede behafteten Teil der Ansprüche im Wege der Leistungs klage geltend zu machen, während ihm für die nichtverjährten Teile der Ansprüche aus den oben zu I 1 erörterten Gründen 120 die Feststellungsklage offensteht» Er hat ein Recht darauf, den auf einheitlichem Rechtsgrund beruhenden einheitlichen Anspruch in einem Feststellungsrechtsstreit zu erheben, ohne Rücksicht darauf, daß für einen Teil des Anspruchs die Einrede der Verjährung geltend gemacht wird» Das stimmt mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. die Hinweise in BAG 12, 290 [291] = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO), nachdem der Vierte Senat seine gegenteilige Auffassung (BAG 8, 279 [281 f] = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO) inzwischen aufgegeben hat (Urteil vom 14" April 1971 ~ 4 AZR 168/70 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen; So DB 1971, 1561),.

  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Jedenfalls entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß in den Fällen, in denen für Vergangenheit und Zukunft Ansprüche erhoben werden, eine die Leistungsklage ersetzende Feststellungsklage auch dann zulässig ist, wenn ein Teil der Forderung verjährt ist (BAG 12, 290, 291 f. = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO; 23, 282, 286 f. = AP Nr. 47 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis -

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 20/86

    Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst

  • BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61

    Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 81/63

    Gesamtarbeitszeit - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - Gesundheitliche Gefahren

  • BAG, 29.06.1966 - 2 AZR 419/65

    Ausspruch der Erledigung - Aufrechterhaltung des Klageantrags - Zurückweisung der

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 36/65

    Eigenständige Tätigkeiten - Teiltätigkeiten - Grundsatz der Zusammenrechnung

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 53/85
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